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Per 1. Januar 2018 haben verschiedene Krankenkassen ein neues Abrechnungsformular vorgeschrieben (Tarif 590). Dieser Tarif hat nichts mit der Höhe der Preise oder mit der Kostenübernahme der Krankenkassen zu tun, sondern lediglich mit einer Abrechnung in 5-Minuten-Schritten auf einem einheitlichen Formular.

  • Seite 1: die Rechnung mit Einzahlungsschein für Ihre Akten
  • Seite 2: Rückforderungsbeleg für die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse (VVG)

Mike Fuchs
Natur- und Sportheilpraktiker